AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMTAG Alfred Merkelbach Technologies AG
1. Allgemeines
Abweichungen von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Lieferung
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2 Fristen und Termine für Lieferungen sind nur annähernd. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3. Berechnung
3.1 Für die Berechnung gelten, wenn nicht für die Lieferung ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, grundsätzlich die Preise gemäß unseren Preislisten, die insbesondere auch die Konditionen für Kleinaufträge, Abrufaufträge, Teuerungszuschläge und Rücksendungen regeln. Beachten Sie bitte, dass die Preislisten Gegenstand der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind.
3.2. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen:
- 30 Tage netto
- 14 Tage 2 % Skonto
Skontoabzüge sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Käufer alle bei uns offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen hat oder gleichzeitig ausgleicht.
Für Werkzeuganfertigungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % bei Auftragsbestätigung
- 50 % bei Prototypenvorstellung,
jeweils netto.
5.2 Werden die Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die Zahlungsfristen sind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Fristen bei uns eingegangen ist.
5.3 Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen.
Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
5.4 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis alle unsere Forderungen ob fällig oder nicht, beglichen werden oder Sicherheit für sie geleistet wird.
5.5 Der Käufer kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Bei der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Versand
6.1 Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Empfängers.
6.2 Versand ab Meerbusch, ausschließlich Verpackung.
7. Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig.
Im Falle von Mängeln haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Nachlieferung. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, nehmen wir die Ware zurück und erstatten den Kaufpreis. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Mangelfreiheit unserer Produkte leisten wir Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
8. Schadensersatz
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Schadensersatzanspruch der §§ 463, 480 BGB bleibt bestehen. Bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft beschränkt sich jedoch der Schadensersatzanspruch auf den Warenwert, es sei denn, dass grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegen.
Weitere gewährleistungsrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung aus allen Rechtsgründen, vertraglich oder außervertraglich, beschränkt sich, soweit sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Bedingungen nichts anderes ergibt, auf den Umfang unserer Versicherungsdeckung:
- € 600.000 für Personenschaden
- € 300.000 für Sachschäden
Soweit nicht im Vertrag einschließlich dieser Bedingungen etwas anderes bestimmt wird, werden Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Mangelfolgeschäden, Verletzungen von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten.
Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
Unsere gesamte Haftung wegen des grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens unserer Erfüllungsgehilfen oder unserer Verrichtungsgehilfen, sowie wegen deren leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten wird beschränkt auf den Umfang unserer Versicherungsdeckung gemäß vorstehender Ziffer 8.3.
Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, sowie positiver Vertragsverletzung verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte, soweit sie auf Sachmängel beruhen, ansonsten in 3 Jahren.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Material- und Musterbereitstellung
Die gelieferten Teile werden vor dem Verlassen unseres Hauses durch Stichproben geprüft. Weitergehende Prüfungen erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und gegen Berechnung der Mehrkosten (lt. entsprechender Tabelle). Diese Prüfungen entbinden den Auftraggeber (Empfänger der Ware) nicht von seiner Verpflichtung zur Eingangsprüfung. Für die uns zugesandten Muster können wir keine Haftung übernehmen.
11. Kataloge, Zeichnungen, Modelle
Der Nachdruck unserer Kataloge, Zeichnungen und Modelle ist auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, ausgenommen Kataloge, behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Die Angaben in den Katalogen und Zeichnungen über Leistungen, Tragfähigkeitswerte, Abmessungen und Gewichte sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
12. Gerichtsstand
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist vereinbart. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Düsseldorf oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Vertrag und diese Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten und gegebenenfalls zu ergänzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck bestmöglich erreicht wird.
AMTAG Alfred Merkelbach Technologies AG
Stand: Juli 2019, Änderungen ohne Vorankündigung vorbehalten.